Indikation bedeutet Heilanzeige und ist der Grund für die Anwendung eines bestimmten diagnostischen oder therapeutischen Anwendungsverfahrens bzw. bestimmter Arzneien im Fall einer Erkrankung.
Manchmal spricht man auch von bewährten Indikationen, wenn sich bestimmte Arzneien oder Substanzen als besonders erfolgreich in der Behandlung bestimmter Krankheiten erwiesen haben.
In der Homöopathie werden keine Krankheiten oder Symptome behandelt, sondern der im Ganzen erkrankte Mensch in seiner ihm eigenen Krankheitssituation. Die Arzneimittelwahl erfolgt nach dem Grundsatz der größtmöglichen Ähnlichkeit zwischen dem Arzneimittelbild der gewählten Substanz und dem gesamten Symptomenbild des erkrankten Menschen. Daraus folgt, daß es nicht das homöopathische Mittel für die Behandlung einer bestimmten Krankheit geben kann.
Trotzdem gibt es auch in der Homöopathie sog. bewährte Indikationen, d.h. homöopathische Mittel, die sich zur Behandlung bestimmter Krankheitszustände in der Praxis als erfolgreich erwiesen haben und bei akuten Beschwerden mit in die engere Wahl genommen werden können. Dies ist vor dem Hintergrund zu sehen, daß bestimmte Krankheitszustände oft bestimmte „Symptomenbilder“ mit sich bringen, die typisch für bestimmte Arzneimittelbilder sind.
Beispiele wären Apis bei Bienenstichen, Allium cepa bei Fließschnupfen, Calendula bei Schürfwunden, Arnika bei Verletzungen mit Blutungen oder Blutergüssen oder Nux vomica bei „Kater“.
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