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Ratgeber

Warum Homöopathie ohne Tierversuche auskommt

ELEva Landefeld· Heilpraktikerin2 Min. LesezeitVeröffentlicht Juli 2017 · Überarbeitet Juli 2026

Die Homöopathie greift auf einen großen Arzneimittelschatz zurück. Die jeweiligen Substanzen werden aus dem Pflanzen- Tier-, Mineral- oder Metallreich entnommen. Aber auch Erreger oder Sekrete bestimmter Erkrankungen (sog. Nosoden) oder Röntgenstrahlen sind inzwischen als homöopathische Mittel erhältlich und werden erfolgreich zur Behandlung von Krankheiten eingesetzt.

Wie funktioniert es, daß eine einzelne Substanz, wie z.B. Arnica (Bergwohlverleih) oder Apis (Honigbiene) in den Stand eines homöopathischen Arzneimittels gehoben wird?

Während die Wirksamkeit von Medikamenten üblicherweise durch die Erprobung an kranken Menschen und in Tierversuchen erfolgt, wird die Heilwirkung homöopathischer Mittel durch die Prüfung an gesunden Menschen vorgenommen.

Diese sog. Arzneimittelprüfungen bilden eines der Grundprinzipien der Homöopathie und stehen am Anfang der Geschichte dieses Naturheilverfahrens.

Im Jahr 1790 führte der Arzt und Begründer der Homöopathie Samuel Hahnemann einen Selbstversuch mit Chinarinde durch. Diese Substanz galt auch damals schon als wirksames Mittel zur Behandlung von Malaria. Der gesunde Hahnemann stellte nach der Einnahme fest, daß er Malaria artige Fieberschübe entwickelte, die umgehend verschwanden, nachdem er das Mittel absetzte. Daraus schlußfolgerte er, daß die tatsächliche Wirksamkeit einer Substanz ausschließlich durch die Prüfung an Gesunden ermittelt werden könnte. Weiterhin leitete er daraus die sog. Ähnlichkeitsregel und ein wichtiges Grundprinzip der Homöopathie ab, daß nur die Substanz imstande sei, eine Krankheit zu heilen, je ähnlicher das Symptomenbild der Arzneimittelprüfung dem Symptomenbild der jeweiligen Krankheit war.

Wenn man berücksichtigt, daß zur damaligen Zeit die Erkenntnisse über die Wirksamkeit von Arzneistoffen auf Spekulationen und Wissen über deren toxische Wirkung bestand, ist sein Vorstoß schon als revolutionär zu bezeichnen. Er war der Erste, der das wissenschaftliche Experiment als Grundlage für die Verschreibung von medizinischen Substanzen eingeführt hat.

Die Vorgehensweise und die Auswahl der Teilnehmer einer Arzneimittelprüfung sind von Hahnemann (§§105-114 Organon) genau festgeschrieben worden und haben auch heute noch Bestand. Grob gesagt, nehmen die Teilnehmer einer solchen Prüfung eine homöopathisch aufbereitete Substanz ein, bis sich – je nach Empfindlichkeit des Probanden - Symptome zeigen. Diese werden über mehrere Wochen genau aufgezeichnet und abschließend zusammengefaßt. Das tatsächliche Wirkungsspektrum des Mittels ergibt sich dann durch Einsatz und Erfolg im klinischen Alltag. Die daraus entstehenden Arzneimittelbilder (Sammlung der Prüfungs- und klinischen Symptome) werden schließlich in die Arzneimittellehren (Materia medicae) aufgenommen, die ein wichtiges Nachschlagewerk für homöopathische Therapeuten sind.

Auf diese Art und Weise haben Hahnemann, seine Schüler und viele Homöopathen bis zum heutigen Tag mehrere Tausend Subtanzen geprüft und damit die Grundlage für den Arzneimittelschatz gelegt, der uns heute für die Behandlung unserer Patienten zur Verfügung steht. Dafür gebührt Ihnen Dank und Anerkennung.

Mittel, die ein besonders breites Wirkspektrum haben und deren Wirksamkeit sich vielfach in der homöopathischen Praxis bewährt hat, werden als Polychreste bezeichnet. Zu Ihnen gehören Mittel wie Sulphur, Calcium carbonicum, Lycopodium, Silicea oder Nux vomica.

, Globuliwelt Expertenkreis

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