Damit eine Substanz in den Stand eines „homöopathischen Mittels“ erhoben wird, muss zuerst eine Arzneimittelprüfung an Gesunden vorgenommen werden.
Samuel Hahnemann hat in seinem theoretischen Werk über die Homöopathie, das Organon der Heilkunst, in den §§ 105-114 Auswahl der Teilnehmer und die Durchführung genau festgelegt. Auf dieser Grundlage werden auch heute noch Substanzen geprüft.
Die ausgewählten Teilnehmer einer Arzneimittelprüfung nehmen ein homöopathisches Mittel in einer bestimmten Potenz solange ein, bis sich Symptome zeigen. Diese werden schriftlich festgehalten und am Ende in einem sog. Arzneimittelbild zusammengefaßt. Eine Arzneimittelprüfung erfolgt über mehrere Wochen, festgehalten werden alle auftretenden Symptome auf körperlicher, emotionaler und geistiger Ebene. Da die Teilnehmer vor Beginn der Prüfung einer medizinischen Untersuchung und einer ausführlichen Anamnese unterzogen werden, kann nach Abschluss der Prüfung unterschieden werden, welche Symptome zum Prüfer bzw. zu den Prüfungssymptomen gehören.
Die daraus entstehenden Arzneimittelbilder (Sammlung der Prüfungssymptome) werden schließlich in die Arzneimittellehren (Materia medicae) aufgenommen, die ein wichtiges Nachschlagewerk für homöopathisch arbeitende Therapeuten sind.
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