In einer Pressemitteilung spricht der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) seine Bestürzung über die Berichte bezüglich der möglichen Todesfälle durch die Einnahme homöopathischer Arzneimittel aus.
Dennoch – für die Deutschen gebe es keinen Grund zur Beunruhigung, da hierzulande ganz andere und strengere Regeln für die Sicherheit homöopathischer Arzneimittel existieren.
In den vergangenen Tagen häuften sich die Medienberichte aus den USA, nach denen mehrere Patienten durch die Einnahme eines Präparats, das unter anderem Tollkirsche (Belladonna) enthält, zu Tode gekommen sind. Es gilt als wahrscheinlich, dass es sich dabei um einen Herstellerfehler handelt, denn wenn das Mittel in seiner eigentlichen Potenz D12 verabreicht wird, seien Vergiftungserscheinungen ausgeschlossen. Die geringe Menge des Gifts von weniger als ein Billionstel mg (etwa 0,0000000000001 mg) macht eine Vergiftung durch ein einwandfrei hergestelltes Präparat unmöglich.
Das Problem sei die Situation in den USA: dort werden homöopathische Mittel nicht von der zuständigen Behörde geprüft und zugelassen. Aussagen bezüglich der Wirkung und Anwendungsgebieten werden ebenfalls lediglich durch die Hersteller selbst definiert. Hinzu kommt, dass die Abgabe solcher Mittel nicht an die Apotheken gebunden ist und die Mittel daher überall frei verkäuflich sind. In Deutschland werden alle homöopathischen Arzneimittel registriert, eine Vielzahl davon durchläuft zusätzlich ein aufwendiges Zulassungsverfahren. Bei der Herstellung werden die Mittel von der BfARM auf ihre Qualität hin überprüft.
Laut DZVhÄ wäre es darüber hinaus ein Fehlschluss, aufgrund dieses Herstellerfehlers in den USA Annahmen über die homöopathische Behandlung als mögliche Therapieoption zu treffen.
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