Prinzipiell kann man alle Erkrankungen mit homöopathischen Mitteln behandeln, solange der Körper noch über funktionierende Selbstheilungskräfte verfügt bzw. die Selbstheilungskräfte durch die Gabe eines homöopathischen Mittels angesprochen werden können.
Sind Organfunktionen durch Erkrankung oder Entfernung nicht mehr gegeben (z.B. Diabetes Typ 1), kann auch ein homöopathisches Mittel dies nicht ändern. Beim Diabetes Typ 1 können aber – neben der üblichen Insulin-Therapie – die auftretenden Begleitsymptome (z.B. Blasenentzündungen, offene Beine oder Infektanfälligkeiten) homöopathisch behandelt werden.
Auch in Notfallsituationen (allergischer Schock, Herzinfarkt, Schlaganfall, Krampfanfällen, starke Verbrennungen oder Blutungen, usw.) ist von einer homöopathischen Behandlung abzusehen und der Ruf eines Notarztes (Tel. 110) zwingend erforderlich. Es geht hier um das Leben gefährdende Situationen, die einer schnellen Behandlung durch bestimmte Medikamente und einer ärztlichen Beobachtungen bedürfen.
Trotz homöopathischer Behandlung kann auch die Notwendigkeit einer Operation angezeigt sein. Dann kann der nachfolgende Heilungsprozess (auftretende Blutungen, Narbenheilung, Schmerzen, Schwellungen) gut homöopathisch begleitet werden.
Zur Behandlung von Erkrankungen, sei es homöopathisch oder klassisch medizinisch, sind auch bestimmte Untersuchungen notwendig (Röntgen, Ultraschall, Sonographie, MRT, usw.). Diese Maßnahmen können wichtig für die Diagnosestellung und zur Überprüfung des Therapieerfolgs sein.
Weiterhin kann es vorkommen, daß die Verschreibung bestimmter Medikamente notwendig ist, die z.B. ein Heilpraktiker nicht verschreiben kann. Ein Beispiel wäre ein Blutdruck senkendes Mittel in akuten Hochdrucksituationen.
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